AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Fa. Werbundo UG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Werbundo UG und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Werbundo UG nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
§1 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die fertigen Arbeiten auf der Werbundo- Webseite zu Werbezwecken abbilden darf, sowie Kunden als Referenzarbeit auch in gedruckter Form vorzeigen darf.
§2 Bestellung, Genehmigungen und Statik
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Auftraggebers, ebenso sind die Kosten und Gebühren vom Kunden zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich, sind die Kosten ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
§3 Ausführungsunterlagen, Urheberrecht und Nutzungsrechte
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen wir davon aus, dass unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Jeder erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Fotos, Videos, Visualisierungen, Webseiten, Logos, Bild- und Bild-Wortmarken, Entwurfe, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Werbundo UG (bzw. dem entsprechend im
wurden, erfolgt nur insoweit, als vom Programmhersteller Schadenersatz geleistet wird. Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei der Bestellung von Daten inklusive Datenträger. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger entstehen. Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Originalschriften sowie an eingebundenen Bildvorlagen hat.
§5 Liefertermine und Lieferverzögerungen
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Auftraggeber bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen, oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das Schadensrisiko hinweist.
§6 Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren und Leistungen vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
§8 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden gesondert berechnet. Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie Versand-, Verpackungs- und Montagekosten.
§9 Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. Bitte prüfen Sie vor allem Rechtschreibung, Adressen, Maße und Farbangaben etc. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler, die bei der Überprüfung der Entwürfe von Ihnen Übersehen wurden. Bei nachträglich gewünschten Änderungen, nach Auftragsausführung gehen die Änderungskosten zu Lasten des Auftraggebers. Farbabweichungen zu vom Kunden erbrachten Farbmustern sind möglich, insbesondere bei unterschiedlichen, Druckarten (Offsetdruck, Digitaldruck), Materialien und Beschaffenheit (z.B. HKS Ton-zu RAL-Ton, Glanz oder Matt). Im kostengünstigen Digitaldruck können auch bei Nachbestellungen Farbabweichungen auftreten. Material, das vom Kunden geliefert wird (z.B. zu beschriftende Schilder oder Textilien)wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet oder weiterverarbeitet. Es wird jedoch von uns keinerlei Garantie für vom Kunden gelieferte Ware übernommen.
§10 Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transportmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
§11 Beanstandung
Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung, sowie der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls sind eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster. Mängel ein einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
Auftrag von Werbundo UG tätig gewordenen a.
Grafiker) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu. Die Fotos, Videos, Visualisierungen, Webseiten, Logos, Bild- und Bild-Wortmarken, Entwürfe, Skizzen, etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Werbundo UG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Werbundo UG, eine angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Werbundo UG überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Mehrfachverwendung, die nicht vertraglich ausdrücklich zugelassen ist, darf nicht erfolgen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Werbundo UG. Die Nutzungsrechte gehen ohnehin erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Werbundo UG hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Werbundo UG zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe, sofern Werbundo UG allerdings den Kunden nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet Werbundo UG stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche. Vorschläge und Weisungen des Auftragsgebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§4 Datenlieferung, Datensicherheit und Rechtsabsicherung
Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, sowie keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit. Übersenden Sie uns nur Kopien Ihrer Originaldateien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abgabe der Datenträger an den Auftragnehmer eine Sicherungskopie vom Dateninhalt des Datenträgers herzustellen. Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung nicht nach und entsteht ihm im Rahmen dieses Auftrags ein Schaden, so haftet der Auftragnehmer nicht für solche Schaden, die dadurch vermieden worden wären, dass der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung zur Herstellung einer Sicherungskopie nachgekommen wäre. Vom Auftraggeber verschuldete Fehldrucke bzw. Fehlbelichtungen in Folge nicht korrekter oder unvollständiger Daten werden voll in Rechnung gestellt. Der Kunde wird über Fehler und absehbare Probleme unterrichtet, sofern sie vor der Ausgabe festgestellt werden. Eventuell erforderliche Korrekturen werden auf Wunsch und soweit möglich vom Auftragnehmer unter Berechnung des jeweils gültigen Stundensatzes durchgeführt. Eine Haftung für Mängel, die durch Fehler in der Software verursacht
§12 Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist, Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingt die Neuherstellung oder die Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, oder erleidet der Kunde in Folge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, oder wir von unseren Zulieferfirmen Ersatz erhalten. Die in unseren Ausgangsmaterialien verwendeten Farbstoffe können sich, wie andere Farbstoffe auch, mit der Zeit verändern. Bei solchen Farbstoffveränderungen besteht keinerlei Ersatzpflicht. Von der Firma Werbundo UG genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien, etc.) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.
§13 Haftungsbeschränkung
Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung auf die Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschaden keine Haftung übernommen wird. Für Schäden, die dem Auftraggeber aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz und nur dann, wenn uns/unsere Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Für weitergehende Schäden (wie z.B. entgangener Gewinn; Kosten aus Unmöglichkeit oder Verzug; Vertragsstrafe, etc.) haften wir nicht. Ebenso haften wir nicht für Transportschäden. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
§14 Rücktritt vom Kaufvertrag und Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
§15 Archivierung und Datenschutz
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.
§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Köln. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein Öffentlich-Rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
§17 Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§18 Schlussbestimmung
Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Stand: Köln, Januar 2020